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Atteste & Bestätigungen

Manchmal braucht es die ärztliche Unterschrift: für den Arbeitgeber, die Versicherung, die Schule oder die Behörde. Wir stellen die gängigen Atteste, Bestätigungen und Gutachten aus – sorgfältig formuliert und meist ohne lange Wartezeit.

Gut zu wissen

Bevor Sie kommen:

  • Privatleistung: Atteste und Bestätigungen sind fast immer keine Kassenleistung – die Krankenkasse zahlt nur, was medizinisch notwendig ist.
  • Termin vereinbaren: Für Atteste brauchen wir Zeit. Bitte buchen Sie einen Termin und sagen Sie bei der Buchung, worum es geht.
  • Unterlagen mitbringen: Formulare, Befunde und die genaue Fragestellung der anfordernden Stelle beschleunigen alles.
  • Wir bestätigen nur, was wir feststellen können: Rückwirkende Krankmeldungen über längere Zeiträume sind aus gutem Grund nicht möglich.

Was wir ausstellen

  • Schulbestätigungen – etwa bei Krankheit oder für eine Turnbefreiung.
  • Pflegefreistellung für die Betreuung erkrankter Angehöriger.
  • Bestätigung für Reisestorno im Erkrankungsfall.
  • Bestätigung über die Dauer einer Erkrankung für Rechtsanwälte und Versicherungen.
  • Berufliche Einstellungsuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen samt Gutachten.
  • Sportpassuntersuchungen.
  • OP-Freigaben vor geplanten Eingriffen (Kassenleistung).

Amtliche Bestätigungen

Für manche Anliegen benötigt eine Behörde eine besonders ausführliche ärztliche Stellungnahme. Dazu gehören:

  • Atteste zur Feststellung der Invalidität (Berufs- und Erwerbsunfähigkeit),
  • Bestätigungen über den Gesundheitszustand, etwa bei Frühpension oder Berentung.

In diesen Fällen erbringen wir die ärztliche Vorbereitung: Wir sichten Ihre Krankengeschichte, fassen Befunde zusammen und formulieren die Stellungnahme. Die Entscheidung selbst trifft immer die zuständige Stelle.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen, falls Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können. Damit sie gültig ist, braucht es eine ärztliche Aufklärung.

Wir nehmen uns dafür bewusst Zeit: Wir besprechen die medizinischen Konsequenzen der einzelnen Festlegungen und dokumentieren die Aufklärung. Rechnen Sie mit mindestens 30 Minuten – oft ist ein zweiter Termin sinnvoll, damit Sie in Ruhe nachdenken können.

Preise auf einen Blick

Damit Sie wissen, woran Sie sind (Preisänderungen vorbehalten):

  • Kleine Bestätigungen: 15 Euro
  • Aufwendige Bestätigungen: 30 Euro
  • Atteste & Befundberichte: 55 Euro
  • Eignungsuntersuchungen und Gutachten: 60–100 Euro
  • Patientenverfügung: 130 Euro je 30 Minuten
  • Nachtragen von Impfungen in den e-Impfpass: 15–25 Euro

Alle weiteren Privatleistungen finden Sie auf der Seite Privatordination.

Häufige Fragen zu Attesten

Die Krankenkasse übernimmt nur medizinisch notwendige Leistungen. Ein Attest für Arbeitgeber, Versicherung, Schule oder Behörde ist eine Verwaltungsleistung und daher privat zu bezahlen. Ausnahme: OP-Freigaben sind Kassenleistung.

Kurze Bestätigungen meist direkt im Anschluss an den Termin. Umfangreiche Gutachten und amtliche Stellungnahmen brauchen Vorbereitungszeit – wir sagen Ihnen beim Termin, wann Sie damit rechnen können.

Nur sehr eingeschränkt. Wir können nur bestätigen, was wir selbst feststellen oder anhand von Befunden nachvollziehen können. Melden Sie sich daher bitte gleich zu Beginn einer Erkrankung bei uns.

Das Formular des Arbeitgebers, Ihre e-card, den Impfpass sowie Befunde zu Vorerkrankungen. Wenn eine Blutabnahme verlangt wird, kommen Sie bitte nüchtern.

Zuerst klären wir in Ruhe, welche Behandlungen Sie ablehnen möchten und was das medizinisch bedeutet. Diese Aufklärung dokumentieren wir. Für eine verbindliche Patientenverfügung ist danach zusätzlich eine rechtliche Beratung nötig – etwa bei Notariat, Rechtsanwaltschaft oder Patientenanwaltschaft.

Ja. Für ein Reisestorno im Erkrankungsfall stellen wir die entsprechende Bestätigung aus. Bringen Sie das Formular Ihrer Versicherung mit – die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich.

Ja, mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Ohne Ihr Einverständnis dürfen wir aus Gründen der ärztlichen Verschwiegenheit keine Unterlagen herausgeben.

Weitere Leistungen

Attest oder Bestätigung benötigt?

Buchen Sie einen Termin und geben Sie bitte an, worum es geht – dann können wir uns vorbereiten.

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